Die Fraktionen der CDU und der FDP fordern das Schulministerium auf, die Möglichkeiten des Schulgesetzes im §132c zu erweitern und den Bildungsgang der Hauptschule ab der 5. Klasse in Realschulen zuzulassen. Eine solche Haupt-Real-Schule erinnert stark an die gescheiterte Verbundschule in NRW.

Den Beitrag von Werner Kerski lesen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion vorgesehen. Für das Gymnasium ist in der Regel nur noch zielgleiche Förderung vorgesehen.

Den Kommentar von Beerend Heeren lesen.

Die GGG NRw hat am 5.10.2018 ihre Stellungnahme zu folgenden Gesetebtwürfen abgegeben:

1. Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze - Haushaltsbegleitgesetz

2. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2018

3. zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Jahr 2019

Download der Stellungnahme

Länderbericht NRW 2018/4

In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion angekündigt. Am Gymnasium soll es in der Regel nur noch zielgleiche Förderung geben. Die Benennung von verbindlichen Qualitätsstandards war die Reaktion auf die zentrale Kritik nicht nur der Schulen. Diese verwiesen wiederholt und nachdrücklich auf die mangelnde Ressourcenausstattung der Schulen des gemeinsamen Lernens. Die mangelnden personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen verhinderten eine gelingende Inklusion. Klar definierte Standards müssen entsprechende Mittel in der Umsetzung nach sich ziehen.

Die GGG NRW hat ihre Stellungnahme zum "Entwurf einer zweiten Verordnung  zur Änderung der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und Schulen für Kranke" an das Ministerium für Schule und Weiterbildung geschickt.