-
Am 19.07.2011 wurde in NRW der „Schulpolitische Konsens“ zwischen den drei Parteien CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Diese Vereinbarung folgt den Empfehlungen der Bildungskonferenz. Diese Bildungskonferenz wurde vom Schulministerium im September 2011 gegründet und tagte kontinuierlich bis zur Verkündung ihres Ergebnisses am 20.05.2011 als Gesamtkonferenz und in verschiedenen Untergruppen. Alle relevanten bildungspolitischen Gruppen, Gewerkschaften und Parteien – mit Ausnahme der FDP, die ihre Mitarbeit schon nach der ersten Sitzung aufkündigte – trafen sich in diesem Gremium, um einen Konsens für die Schulentwicklung in NRW zu erarbeiten. Vor allem in der Arbeitsgruppe „Schulstruktur in Zeiten demografischen Wandels“ trafen die unterschiedlichen Positionen aufeinander. Trotzdem gelang es auch hier, Kompromisse zu formulieren. Die obengenannten Parteien nahmen die Diskussion auf und vereinbarten im Konsens gemeinsame Leitlinien für die Schulgesetzgebung. Die Parteien binden sich bis zum Jahr 2023, eine einseitige Kündigung ist untersagt.
In dem Konsens wird die bisher bestehende Verfassungsgarantie der Hauptschule aufgegeben und als neue Schulform die Sekundarschule beschlossen.
-
Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:
Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
-
Frank Hilbig und Hans-Peter Kirsten-Schmidt „… es hat sich gelohnt“
Das Projekt Die Zukunft gehört den Neuen ist eine der Antworten der GGG-Hessen auf den sich abzeichnenden Schulleiter/innen- Mangel in den nächsten Jahren. Völlig neu bei diesem Projektansatz ist die gemeinsame Fortbildung von Schulleiter/innen und Lehrer/innen, die sich auf den Weg in eine Schulleiter/in-Funktion machen. Alle Teilnehmer/ innen stellten bei sich große Lernfortschritte fest. Die Lehrer/innen führten für sich ausnahmslos die Klärung der Frage herbei, ob sie auf eine Schulleiter/innen-Rolle hinarbeiten wollen.
Das Fortbildungsprojekt
Dem drohenden Mangel kann unter anderem dadurch begegnet werden, dass einerseits erfahrene Schulleiter/innen motiviert werden, ihre „besten“ Kolleg/innen zu ermuntern und auf deren Entwicklungsweg zu begleiten und andererseits, diese Kolleg/innen in ihrem Entscheidungsprozess zu unterstützen. Diese Fortbildungsreihe, die als Pilotprojekt für die GGG durch den LV Hessen konzipiert und von Januar 2010 bis Mai 2011 durchgeführt wurde, berücksichtigt in besonderem Maße die Aspekte: IGS-Spezifika, Vernetzung der Schulleiter/innen und für die Kolleg/innen, ein Höchstmaß an Reflexion über die eigene Rolle, die eigenen Ziele und das eigene Verhalten.
-
Der Landesverband Niedersachsen hat die Gesamtschulanmeldungen für das Schuljahr 2011/12 ausgewertet und in einer Statistik zusammengefasst. Von den 12.086 angemeldeten Kindern konnten an den Integrieten Gesamtschulen in Niedersachsen nur 8.906 einen Schulplatz bekommen, 3.171 (26%) Kinder mussten abgewiesen werden. 2010 hatten sich 11.994 Kinder um einen Gesamtschulplatz beworben. Trotz der seit 2009 33 neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen bewegt sich die Quote der Ablehnungen auf hohem Niveau.
-
Deutschlands finnischer Bildungspolitiker Rainer Domisch: Mit ihm verstarb eine Hoffnung der deutschen Schule. Er hinterlässt eine Art politisch-pädagogisches Testament.
Versteher des Schulwandels | TAZ vom 16. August 2011 (zuletzt abgefrufen: 15.01.2017)
-
25. Mai 2011
Peter-Paul-Rubens-Schule
Am 25.05.2011 führte der Landesverband Berlin eine Veranstaltung durch, auf der Ulf Preuss-Lausitz das Inklusionkonzept des Senats erläutert und kommentiert hat. Unser ursprünglich vorgesehener Referent Thomas Höchst, Schulleiter der IGS Contwig (Rheinland-Pfalz) musste wegen der kurzzeitigen Einstellung des Flugverkehrs absagen.
Auf der anschließenden Mitgliederversammlung wurde ein neuer Landesvorstand gewählt. Zu beiden Themen "Inklusionskonzept des Senats" und "Schüler-Aufnahmeverfahren an der ISS" beschloss die Mitgliederversammlung Stellungnahmen.
-
BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats 2011
Stellungnahme zum Inklusionskonzept der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
In der Parlamentsdrucksache 16/3822 vom 31.01.2011 hat die Senatsverwaltung ein "Gesamtkonzept 'Inklusive Schule' - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Am 19.05.2011 hat der zuständige Parlamentsausschuss darüber beraten.
Die GGG sieht in der Vorlage eines derartigen Konzeptes einen Fortschritt: Es ist Ausweis von Bemühungen der Verwaltung, sich
-
BE: Stellungnahme zum Verfahren Schüleraufnahme 2011
Stellungnahme zu den Aufnahmeregelungen für Schüler an den Integrierten Sekundarschulen (einschl. der Gemeinschaftsschulen)
Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe I ist in §6 der Sekundarstufen I-Verordnung geregelt. Bei der Aufnahme für das Schuljahr 2011/12 sind diese Aufnahmeregelungen zum ersten Mal praktiziert worden.
Die dort vorgesehenen – und von der Mehrzahl der Schulen angewendeten – Aufnahmeregelungen für etwa 60 % der Schüler(innen) bringen sie für die Aufnahme in eine Rangreihenfolge, die sich an den bisherigen Leistungen orientiert – in der Regel beurteilt durch die Noten der Grundschule.
-
Über das von der Senatsverwaltung zur Diskussion gestellte Konzept für erste Schritte der Inklusion ist schon kurz berichtet worden. Neben einigen zu begrüßenden Maßnahmen – weitgehende Auflösung der LES-Sonderschulen (Lernen – Emotionale Entwicklung – Sprache) und Verteilung der dadurch frei werdenden Ressourcen an die dann "inklusiven Schulen", kein diskriminierender „Förderstatus“ mehr für die betroffenen Schüler/innen – bleiben eine Reihe von Problemen ungelöst und Forderungen offen: die Einbeziehung anderer Behinderungsarten, die Ausklammerung der Gymnasien (sie bleiben weiterhin exklusiv).
-
BE: Hannah-Höch-Schule, Brief an die Volksbildungsstadträtin in Reinickendorf
Obwohl alle beteiligten Gruppen (Eltern, Lehrer, Schulleitungen) und Gremien/Institutionen (u.a. Schulleitungen, Schulkonferenzen, Bezirksschulbeirat, Bezirkselternausschuss, Landeselternausschuuss, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung) sich dafür ausgesprochen haben, haben die CDU-Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung und die Bezirksstadträtin für Volksbildung (CDU) den Antrag der Hannah-Höch-Schule (Grundschule) und der Greenwich-Schue (Integrierte Sekundarschule) auf Gründung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt. Der GGG-Landesverbnd hat hierzu Stellung genommen.