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Völker- und Verfassungsrecht beinhalten ein Recht auf Grundbildung. Dieses muss durch konkrete Rechtsansprüche gesichert werden.
Im Bildungsbereich haben nicht nur die Bundesländer, sondern auch der Bund die Pflicht zu handeln.
Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung greift zu kurz – es braucht eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern gegen Bildungsarmut.
WZBrief Bildung 41
Er war stolz auf das Bremische Schulgesetz von 1975, das er als Bürgerschaftsabgeordneter maßgeblich mitgestaltete. Zu seinen größten politischen Erfolgen gehörte ebenso, dass er als Bildungssenator in der Kultusministerkonferenz (KMK) die bundesweite Anerkennung der Gesamtschul-Abschlüsse gegen große Widerstände durchsetzte. Bis ins hohe Alter stritt er energisch für die Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens und setzte sich zudem friedenspolitisch für Abrüstung ein: Der frühere stellvertretende GGG-Bundesvorsitzende Horst von Hassel – er hatte diese Funktion von 1982-90 inne – verstarb Anfang Juni im Alter von 92 Jahren in Bremen.
In der Corona-Krise ist offensichtlich geworden, dass bildungspolitischer Anspruch und Schulwirklichkeit oft noch weit auseinanderklaffen. Wir wollen mit diesem Aufruf dazu beitragen, die Krise als Chance zu sehen und zum Anlass zu nehmen, unser Bildungssystem zukunftsfähig zu machen. Erforderlich ist eine grundlegende Bildungsreform.
Sonnabend, 07. November 2020, 10.00 - 13.00 Uhr
Georg-Christoph-Lichtenberg-GesamtschuleSchulweg 22D-37083 GöttingenTel: +49 0551 400 5134
Karte Website
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Sonnabend, 07. November 2020, 14.00 - 16.30 Uhr
Karte
Ein früh gliederndes Schulsystem benachteiligt leistungsschwache Kinder.
Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler profitieren von zwei weiteren Jahren des gemeinsamen Lernens inSchulsystemen ohne getrennte Haupt- und Realschulen.
Längeres gemeinsames Lernen geht nicht zulasten der besseren Schülerinnen und Schüler.
Durch eine spätere Aufteilung der Schülerschaft kann Kompetenzarmut verringert werden.
WZBrief Bildung 40
Jörg Ramseger relativiert in einer Rundmail vom 6. August 2020 kritisch die Ergebnisse der Studie von L. Wößmann u.a. über die schulbezogenen Lernaktivitäten von Schulkindern während des Corona-Lock-Downs:
"Die Studie weist meines Erachtens zahlreiche Mängel auf und führt am Ende (...) zu irreführenden Schlussfolgerungen.":
Ludger Wößmann und Mitarbeiter (ifo-Institut) haben untersucht , wie Deutschlands Schüler sich während des Corona-Lock-Downs schulischen Anforderungen gestellt haben; das Ergebnis der Studie: "Die Zeit, die Schulkinder mit schulischen Aktivitäten verbracht haben, hat sich während Corona von 7,4 auf 3,6 Stunden täglich halbiert." - und das weitgehend unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Die Studie
Lesen Sie dazu unbedingt den Kommentar von Jörg Ramseger (Klick auf den Beitrags-Titel):
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