Benutzerdaten
Das Startchancen-Programm des Bundes muss diese Erfahrungen aus Schleswig-Holstein aufgreifen.
Ein WG-Konzept zur optimalen Nutzung von Raum und Zeit in der Ganztagsschule
Die Schule als Bestandteil des (afrikanischen) Dorfes
Was können 23+Starke Schulen dem Bundesprogramm empfehlen? Wir fragen nach Gelingensbedingungen und Wirkungsfaktoren.
Wie kann das Ziel einer gesamtschulspezifischen Oberstufe verfolgt werden? Wie kann sie bildungsgerecht gestaltet werden? Welche Ansätze gibt es im Ausland und bereits bei uns? Die geschilderten Beispiele sollen Mut machen, neue Wege zu beschreiten, denn sie zeigen, es lohnt sich....
In HEFT 2021/2 unserer Zeitschrift Die Schule für alle berichten Schulen über ihre Wege zur demokratischen Schule.
(Für den ganzen Artikel auf den Titel klicken.)
Prof. Dr. Aladin El-MafaalaniVortrag mit anschließender Diskussion
Donnerstag, 15. Juni 2017, 19.00 bis 21.00 UhrIda Ehre Schule, Pausenhalle im OberstufenhausLehmweg 14, 20144 Hamburg
Ralf Pauli, taz-Redakteur, setzt sich in seinem Kommentar kritisch auseinander mit dem etablierten System der Schulnoten und der Praxis ihrer Vergabe.
taz-Artikel 30.04.2017
.
Es geht nicht um Fürsorge, sondern um egalitäre Teilhabe
Quelle: HLZ - Heft 12 - Dez. 2010
Von: Siegrid Trommershäuser
Inklusive Schule ist die Schule, die gemäß § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wesentlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems ist (1). Durch Ratifizierung der Konvention durch den deutschen Bundestag haben sich Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, ihre Umsetzung national zu gewährleisten. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht.
Die Inklusive Schule bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, besonders auf das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der zehnjährigen Schulpflicht. Sie bedeutet eine Verpflichtung zum Systemwechsel, bezogen auf das bisherige Schulsystem. Sie tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, miteinander und voneinander zu lernen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Gruppe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Es geht ihr nicht um eine „Sonderpädagogisierung“ der Schule.
Infos zu Bildungsstandards - Unterrichts- und Schulentwicklung -Lernstandserhebungen - etc.
Seite 4 von 5
KontaktImpressum
DatenschutzDisclaimer
GGGGemeinnützige Gesellschaft GesamtschuleVerband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V
GGG