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Eltern sind mit Ganztagsschulen zufriedener als mit Halbtagsangeboten, am besten schneidet bei der individuellen Förderung der gebundene Ganztag ab.
Lesen Sie die Pressemeldung der Bertelsmann-Stiftung:
Bertelsmann-St.-2016: Eltern geben Ganztagsschulen gute Noten
Und hier die vollständige Studie:
Wie Eltern den Ganztag sehen: Erwartungen, Erfahrungen, Wünsche
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In fünf Bundesländern ist im Schulsystem das Zwei-Säulen-Modell eingeführt: Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein. Die Broschüre beschreibt die Situation und Perspektiven dieser Struktur im Saarland. Sie entstand gemeinsam mit der Arbeitskammer des Saarlandes und der GEW. Es gibt Beiträge von Thomas Bock, Günther Clemens, Sara Reinert / Heino Bernhardt, Klaus-Jürgen Tillmann und Klaus Winkel
SL: Zweigliedrigkeit - Broschüre
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Beitrag im Bildungsklick: Kein Wahlrecht der Eltern auf schulische Segregation | bildungsklick.de vom 15.09.2016
In seinem Comment No. 4 vom 2. Sept. 2016 widerspricht der UN-Fachausschuss der Verteidigung des Sonderschulsystems in Deutschland durch Bund und Länder. Ein behauptetes Elternrecht auf Wahl einer segregierenden Schule für ihre Kinder steht dem Recht des Kindes auf inklusive Bildung entgegen.
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Inhalte der Arbeit in diesem Jahr waren und sind die Auseinandersetzung mit der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate, der Aufbau und die Konkretisierung der Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem Bildungsministerium und die Ausgestaltung der Integration von Flüchtlingskindern.
BB: Länderbericht Brandenburg Juli 2016
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H.-G. Holtappels (2008-03): Expertise zur Gemeisnchaftsschule in Berlin
Konzept der wiss. Begleitung (2008)
Erster Zwischenbericht (2009) Zweiter Zwischenbericht (2010)
Gemeinschaftsschule gestalten: Ein Prasixleitfaden (2011) Materialisammlung (2011)
Dritter Zwischenbericht (2012) Vierter Zwischenbericht (2013) Vierter Zwischenbericht - Anlage qualitative Fallstudien (2013)
Abschlussbericht (2016)
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24. Mai 2016, 18.00 - 21.00 Uhr
Gemeinschaftsschule Neumünster-Faldera
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24. Mai 2016, 18.00 - 21.00 Uhr
Gemeinschaftsschule Neumünster-Faldera
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In unserem Landesverband diskutieren wir aktuell die Verkürzung der Ausbildung der Lehramtskandidaten auf 12 Monate. Dazu trafen wir uns auf einer Verbandsitzung mit anderen Interessenverbänden der Bildung, Bildungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen in Brandenburg sowie Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Jeder Gesprächspartner konnte seine Positionen darstellen und viele verschiedene Aspekte wurden sichtbar.
Die Interessenverbände veröffentlichten anschließend eine gemeinsame Pressemitteilung:
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Deutschland legt sich quer | bildungsklick.de vom 04.02.2016
Bund und Länder widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch den UN-Fachausschuss und verteidigen das segregierte Sonderschulsystem: es sei auf dem natürlichen Recht der Eltern aufgebaut, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden.
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GGG-Verbandstreffen-BB in Kooperation mit anderen Verbänden
Positionspapier zum Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz
Im Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz* ist im §5 (1) ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst ab 2019 festgeschrieben.
(* vom 18.12.2012, zuletzt geändert am 14.03.2014)
Hauptforderung:
Wir fordern eine sofortige Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, mit der die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate zurückgenommen und dessen Länge auf mindestens 18 Monate festgeschrieben wird. Für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit besonderem Entwicklungsbedarf muss die Möglichkeit bestehen, den Vorbereitungsdienst um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern.
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Auch als frühere Hauptschule sowie ohne eigene Oberstufe ist die Gemeinschaftsschule mit dem Gymnasium konkurrenzfähig, stellt Joachim Lohmann fest. Sein Fazit:
Die 6-jährige Gemeinschaftsschule ist keine Notlösung. Um gleiche Bildungschancen anzustreben, ist sie vielmehr unentbehrlich, um ein breites Angebot von Schulen des gemeinsamen Lernens in Stadtstaaten und Flächenländern sicherzustellen. Sie ist schon jetzt und erst recht in Zukunft die häufigste Form der Schulen des gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I. In Verbindung mit einer zentralen berufs- als auch allgemein bildenden gymnasialen Oberstufe schafft sie ein umfassendes und überzeugendes Angebot gerade auch für die Sekundarstufe II. Der Ausbau der 6-jährigen Gemeinschaftsschule und ihre Kooperation mit dem beruflichen Gymnasium in Berufsschulzentren sind Schritte hin zu einer gemeinsamen Schule für alle sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II.
Kleine Gemeinschaftsschulen sind konkurrenzfähig
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Sie hängen doch zusammen!
Lothar Sack geht der Frage nach, welche Indikatoren für die Gute Schule sich aus der Vergabe des deutschen Schulpresies ableiten lassen und ob dabei auch die Schulform eine Rolle spielt: mit positivem Ergebnis - nur für Gegner der Schule für alle überraschend.
Schulqualität und Schulstruktur
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HE: Stellungnahme zum Ergebnis des Hessischen Bildungsgipfels
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
die GGG Hessen hat aktiv an vier der fünf Arbeitsgruppen des Hessischen Bildungsgipfels teilgenommen.
Nach dem erheblichen Aufwand für alle beteiligten Organisationen und Personen, den immer wieder enttäuschenden Zwischenständen, dem Ausgeladenwerden und den wenig ermutigenden weiteren Zwischenschritten erfolgt nun eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die keinerlei substantielle Fortschritte erkennen lässt.
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In seiner Vorstandssitzung vom 06.05.2015 verabschiedete der GGG-Landesvorstand ein Positionspapier zur Oberstufe an Gemeinschaftsschulen, das große Aufmerksamkeit bei den bildungspolitischen Akteuren in Schleswig-Holstein hervorgerufen hat. Gefordert werden u.a. eine flächendeckende Einführung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, die Abschaffung einer dreijährigen Testphase sowie eine hinreichende Versorgung der Gemeinschaftsschulen mit Lehrkräften aller Laufbahnen. Zur Zeit besteht eine gravierende Unterversorgung mit Lehrkräften der gymnasialen Laufbahn.
SH: Positionspapier der GGG-SH zur Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
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Ein Plädoyer, die Ziele und Chancen des Strukturwandels nicht aus den Augen zu verlieren
von Joachim Lohmann
erschienen in: SchulVerwaltung Spezial 2/2015, S. 4 - 7.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet nicht nur zu einer inklusiven Sekundarstufe I, sondern zu einem inklusiven Bidlungssystem insgesamt, also zu einer viel weitergehenden Reform. Doch selbst die Begrenzung auf die Sekundarstufe I ist in Deutschland nicht in einem Schritt zu realisieren, der Widerstand des Gymnasiums ist zu stark. Zwischenschritte sind unter Gesamtschulanhängern umstritten. Nicht wenige befürchten, dass damit das Ziel der gemeinsamen Schule für alle aufgegeben oder unerreichbar würde.
Zusammenführen, was zusammen gehört